
Mit 14 Jahren das erste Unternehmen gegründet
Wie wird man Jungunternehmer? Luca Niklas Köngeter aus Gaildorf kann das erklären: Er startete „CAVE & WAVE“ bereits mit 14 Jahren. Angefangen hatte alles mit der Vermietung von Online Servern. Daraus entstand die Idee eines kommerziellen Angebots.
Ich fühle mich geehrt, diese Chance zu haben, in diesem Alter ein Unternehmen zu gründen.
Luca Köngeter
Bis dahin sei er ein „absolut schlechter Schüler gewesen, der nur das Zocken im Kopf hatte“, lautet sein selbstkritisches Urteil. Schlagartig wandelte sich seine Einstellung und er dachte über ein eigenes Unternehmen nach. Mit dem Nachdenken war es jedoch nicht getan. Erst durch die Vermietung von Internetservern und der Zustimmung kam die Geschäftsidee zum Laufen. Zahlreich ähnliche Angebote anderer Dienstleister führten zum neuerlichen Umdenken mit Fokus auf eher social-media-affine Interessenten und professionelle Organisationen. Zwischenzeitlich umfasst das Angebot eine Vielzahl an Leistungen. Von Beratung über Grafikdesign und Informationstechnologie bis hin zu Management und Marketing spannt sich der Bogen. In einigen Bereichen tritt das Unternehmen auch als Vermittler auf. Köngeter und seine Mitstreiter arbeiten nebenberuflich von verschiedenen Orten aus.
Das Interesse an der eigenen Unternehmensidee brachte Köngeter auch bessere schulische Leistungen. Offensichtlich überzeugte er auch seine Mitschüler an der Gaildorfer Schloss-Realschule: Sie wählten ihn mehrmals zum Schülersprecher. Dieses Jahr will er seine Mittlere Reife machen und bei RECARO im IT-Bereich eine Ausbildung beginnen. „50 Minuten nach meinem Vorstellungsgespräch bekam ich die Zusage für die Ausbildung“, freut sich Köngeter.
Ohne finanzielle Unterstützung seitens der Eltern wäre der Start destotrotz gelungen, resümiert der Jungunternehmer. Natürlich hat es Ihn trotzdem angespornt, dieses Startgeld wieder zurückzahlen. Dass auch in diesem Geschäftsfeld nicht alles rosig ist, musste der heute 16-Jährige bereits erfahren. Millionenschwere Aufträge wurden zurückgezogen. Dafür freute er sich mit seinen beiden Mitstreitern dennoch über lukrative Aufträge. „Uns liegt viel an zufriedenen Kunden. Deshalb wollen wir bodenständig bleiben. Es war nie unser Bestreben, uns eine goldene Nase zu verdienen, sondern etwas zu verändern.“, verrät Köngeter.
Ein anderes Problem nimmt den Jugendlichen neben den geschäftlichen Tätigkeiten zeitlich in Anspruch: Um als nicht voll geschäftsfähige Person ins Gewerberegister eingetragen zu werden, hat der Jungunternehmer ein Verfahren eingeleitet, das viel bürokratischen Aufwand und Geduld erfordert. Neben dem Einverständnis der Eltern, der Schule und dem Jugendamt sind zudem Gespräche mit dem Amtsgericht nötig, ebenso mit der Industrie- und Handelskammer. Bis zum Abschluss des Verfahrens ist Vater für die Geschäfte des Sohnes vertretungsberechtigt.